Besten Dank für Ihr Interesse an den Angeboten der epicasus gmbh. Zur Wahrung der Interessen der Vertragspartnern und VertragspartnerInnen gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Die AGBs bilden einen integralen Bestandteil jeder Buchung und Dienstleistung der epicasus gmbh. Bitte lesen Sie die AGBs vor der Buchung sorgfältig durch.
Mit Entgegennahme der Buchungsbestätigung entsteht zwischen der Veranstalterin epicasus gmbh (nachfolged: epicasus gmbh) und Ihnen (nachfolgend: Kunde / Kundin bzw. Teilnehmer / Teilnehmerin) ein Vertrag. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit der epicasus gmbh in Verbindung.
1 - Geltungsbereich
Die AGBs der epicasus gmbh gelten für sämtliche Leistungen der epicasus gmbh. Die AGBs der epicasus gmbh gelten sowohl gegenüber KundInnen und Teilnehmenden als auch gegenüber Unternehmen (nachfolgend: Dritte; Leistungserbringer/in).
1.1 - Leistungen der epicasus gmbh
Die epicasus gmbh verfügt namentlich über drei Geschäftsbereiche:
- das Planen, Organisieren und Durchführen von Events für Drittparteien (nachfolgend: Eventplanung und -durchführung), Vertragspartei ist der Kunde / die Kundin;
- das Planen, Organisieren und Durchführen von eigenen Events (nachfolgend: eigene Events), Vertragspartei ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin;
- den Eventsupport namentlich in Form von Beratung und Unterstützung Dritter (nachfolgend: Eventsupport).
1.2 - Eventplanung und -durchführung
Bezüglich der Durchführung von Events für Drittparteien wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Enthält dieser anderslautende Bestimmungen als die vorliegenden AGBs, gehen die Bestimmungen des Vertrages den AGBs vor.
1.3 - Eigene Events
Eigene Events führt die epicasus gmbh auf eigene Rechnung. Sie schliesst hierzu Verträge mit den Leistungserbringern ab. Enthalten diese Verträge anderslautende Bestimmungen als die vorliegenden AGBs, gehen die Bestimmungen des Vertrages den AGBs vor.
1.4 - Eventsupport
Der Eventsupport wird auf Basis eines Mandatsvertrages geregelt. Die AGBs sind lediglich die Ergänzung zum Mandatsvertrag – der Mandatsvertrag hat Vorrang gegenüber den AGBs.
2 - Vertragsgrundlagen
Die gewährte Übersicht über die zugänglichen Angebote gilt lediglich als Einladung zur Offertstellung durch die KundInnen oder Teilnehmenden Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der epicasus gmbh den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung und/oder des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben und dieser AGBs an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die epicasus gmbh zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde / die Kundin erhält eine Buchungsbestätigung.
3 - Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung der epicasus gmbh ergibt sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Prospekte oder sonstige unverbindliche Informationen haben keine vertragsbindende Wirkung. Nebenabreden mit unseren Mitarbeitenden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die epicasus gmbh bzw. einer Anpassung des Vertrages.
4 - Zahlungsmodalitäten und -fristen
- Die Zahlung der Leistung erfolgt:
- Bei Eventplanung und -durchführung und Eventsupport mittels Überweisung auf das Konto der epicasus gmbh.
- Bei den eigenen Events mittels Vorauskasse oder über unseren PSP-Anbietenden der Postfinance mittels Kreditkarte, Postfinance-Card oder TWINT.
- Beim Eventsupport gemäss besonderer Regelung im Vertrag.
- Eine Anzahlung an den vereinbarten Leistungspreis wird nach Vertragsunterzeichnung/Buchungsbestätigung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde / die Kundin eine Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung ist individuell und bemisst sich namentlich am Umfang des Events und den Vorbereitungshandlungen.
- Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungsstellung durch die epicasus gmbh oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen.
- Der Kunde / die Kundin kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
5 - Preis- und Leistungsänderungen
- Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und bedürfen der schriftlichen Form.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die epicasus gmbh den KundInnen unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nur unter besonderen Umständen zulässig.
6 - Änderungen der Teilnehmendenzahl
In Bezug auf die Eventplanung und -durchführung gilt folgendes:
- Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmendenzahl um 10 % oder mehr von der angemeldeten Gesamt-Teilnehmendenzahl muss der epicasus gmbh durch den Kunden / die Kundin spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der epicasus gmbh. Bei einer Erhöhung der Teilnehmendenzahl wird die tatsächliche Teilnehmendenzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer/in). Bei einer Verringerung der Teilnehmendenzahl ist die epicasus gmbh berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.
- Eine Änderung der Teilnehmendenzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamt- teilnehmendenzahl ist durch den Kunden / die Kundin bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmendenzahl berechnet. Bei einer späteren Änderung der Teilnehmendenzahl wird im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmendenzahl berechnet.
7 - Rücktritt vom Vertrag
7.1 - Eventplanung und -durchführung
Der Kunde / die Kundin kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt muss schriftlich erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde / die Kundin zur vollen Bezahlung des Gesamtpreises gemäss Vertrag verpflichtet bleibt. Bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung/Leistung kann der Vertrag kostenlos storniert werden. In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden / die Kundin stehen der epicaus gmbh unter Berücksichtigung gewöhnlicher Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
89 - 61 Tage vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises;
60 - 31 Tage vor Leistungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtpreises;
31 - 4 Tage vor Leistungsbeginn 75% des vereinbarten Gesamtpreises;
3 Tage vor Leistungsbeginn 90% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die epicasus gmbh teilweise die Ressourcen anderer Firmen (nachfolgend: Leistungserbringer/in) in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die epicasus gmbh behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, genau bezifferten und belegten Kosten zu berechnen. Dies kann auch bei ansonsten kostenlosen Stornierungen der Fall sein. Dem Kunden / der Kundin steht der Nachweis frei, dass der epicasus gmbh kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist oder sie keine Auslagen hatte.
Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde / die Kundin auch verlangen, dass statt seiner / ihrer ein Dritter / eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die epicasus gmbh kann dem Eintritt des Dritten / der Dritten widersprechen, wenn dieser / diese den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Massnahmen nicht genügt oder seiner / ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Möchte eine weitere Partei in den Vertrag eintreten, ist der Kunde / die Kundin verpflichtet dies der epicasus gmbh schriftlich anzuzeigen. Tritt eine neue Partei in den Vertrag ein, so haften sie und der vorherige Kunde / Kundin der epicasus gmbh als Solidarschuldner/in für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.2 - eigene Events
Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von erworbenen Tickets ist die Buchungsbestätigung massgebend.
7.3 - Eventsupport
In Bezug auf den Eventsupport verweisen wir auf die individuellen Mandatsverträge.
8 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde / die Kundin einzelne Veranstaltungsleistungen namentlich infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, von ihm zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so bemüht sich die epicasus gmbh bei den Leistungserbringenden um Erstattung der bisherigen Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden / der Kundin zu zahlen. Die Absage einer Veranstaltung durch den Kunden / die Kundin aus Witterungsgründen oder ähnlichem ist nicht zulässig, solange nach Einschätzung der epicasus gmbh eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
9 - Fristlose Kündigung durch die epicasus gmbh
Wenn der Kunde / die Kundin die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die epicasus gmbh nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die epicasus gmbh den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die epicasus gmbh, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine allfällige Rückbeförderung oder andere Aufwendungen trägt der Kunde / die Kundin selbst. Die epicasus gmbh muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
10 - Kündigung aufgrund aussergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung/Massnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde / die Kundin als auch die epicasus gmbh den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die epicasus gmbh für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung, namentlich für die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und für sonstige Auslagen, verlangen.
11 - Gewährleistung
epicasus gmbh erbringt seine Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit die epicasus gmbh nicht durch sie nicht zu vertretende Umstände daran gehindert wird.
Wird die Leistung nicht vertragsgemäss erbracht, so ist der Kunde / die Kundin verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Die epicasus gmbh kann die Abhilfe namentlich verweigern, wenn diese einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern würde. Die epicasus gmbh kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Leistung kann der Kunde / die Kundin eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde / die Kundin es unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Die eigenen Events verfügen über eine Mindestanzahl an Teilnehmenden. Sollte diese Teilnehmendenzahl nicht erreicht werden, kann das Event bis drei Tage vor Durchführung storniert werden. Die angemeldeten Teilnehmenden erhalten ihre Zahlung zurück. Kann eine eigene Veranstaltung durch epicasus gmbh nicht durchgeführt werden, erhalten alle Teilnehmenden ihre Zahlung innert 10 Tagen zurück. Weitere Schadensansprüche sind hingegen ausgeschlossen.
11.1 Epidemie / Pandemie / Notrecht
Die epicasus gmbh hält sich an die Vorschriften/Massnahmen der Behörden namentlich des Bundesrats und des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Bei einem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot wird der Event kostenlos verschoben. Allfällige Kostenveränderungen aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen werden berechnet. Das neue Datum wird durch die epicasus gmbh innerhalb Jahresfrist mitgeteilt. Bei einer Annullation des Events verweisen wir auf die Ziff. 7. Das Contact Tracing wird sichergestellt.
11.2 Versicherung
Bei eigenen Events sind die Teilnehmenden durch die epicasus gmbh nicht versichert. Sie müssen selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
Die epicasus gmbh kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Bezüglich der Durchführung von Events für Drittparteien ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen dass sämtliche Teilnehmenden über einen genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfalls- und Krankenversicherung) verfügen. Eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die epicasus gmbh kann dafür keine Haftung übernehmen.
12 - Beschränkung der Haftung
12.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung der epicasus gmbh für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden.
12.2. Leichte Fahrlässigkeit
Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden bei vertraglichen Pflichtverletzungen wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden, Schäden infolge Ausfall von Vertriebskanälen, Übermittlungsfehler, nicht rechtzeitige Zustellung von Buchungsbestätigungen oder anderen Dokumenten, Reservationen oder Registrierungen für Wartelisten sowie unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Buchungsbestätigungen.
12.3 Haftung für Leistungen Dritter
Die epicasus gmbh haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die epicasus gmbh dem Kunden / der Kundin gegenüber hierauf berufen.
12.4 Haftungsausschluss bei Diebstahl und Beschädigung
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden / der Kundin in den Veranstaltungsräumen. Die epicasus gmbh übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Nutzung des Parkplatzes haftet die epicasus gmbh nicht.
12.5 Haftung für Hilfspersonen
Die Haftung für Hilfspersonen wird vollständig ausgeschlossen. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der epicasus gmbh.
12.6 - Haftung bei Körperschäden
Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von epicasus gmbh gelten nicht bei durch die epicasus gmbh direkt verursachten schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch epicasus gmbh sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
12.7 - Haftung der KundInnen und Teilnehmenden
Der Kunde / die Kundin haftet gegenüber der epicasus gmbh unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung der TicketkäuferInnen gegenüber der epicasus gmbh ausgeschlossen.
13 – Leistung von Dritten
Bei allen drei Geschäftsfeldern ist die epicasus gmbh berechtigt Leistungen an Dritte (Leistungserbringende) auszulagern. Die epicasus gmbh ist verantwortlich für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten. Die Leistungen, welche durch Dritte erbracht werden, sind auf der Offerte und Buchungsbestätigung zu kennzeichnen. Die Haftung für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden, ist durch diese zu tragen. Die epicasus gmbh übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, welche durch die sorgfältige Auswahl Dritter entsteht. Transportdienstleistungen werden jeweils an spezialisierte Unternehmen ausgelagert, welche über die nötigen gesetzlichen Bewilligungen und Kenntnisse verfügen. Für die Qualität der Speisen- und Getränke sind die jeweiligen Gastronomen / Gastronominnen verantwortlich. Für die Gebäudesicherheit an den jeweiligen Veranstaltungsorten ist der Eigentümer / die Eigentümerin des Veranstaltungsortes verantwortlich. Die epicasus gmbh übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten-VeranstalterInnen. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, welche durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen verursacht werden. Überträgt die epicasus gmbh die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet die epicasus gmbh nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen der epicasus gmbh oder deren Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der epicasus gmbh.
14 - Mitwirkungspflicht
Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, namentlich um Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. Er / Sie ist insbesondere verpflichtet, seine / ihre Beanstandungen unverzüglich der epicasus gmbh mitzuteilen.
15 - Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Leistung hat der Kunde / die Kundin spätestens 10 Tage nach vertraglich vorgesehenem Abschluss der Leistung gegenüber der epicaus gmbh geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / die Kundin Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
16 - Urheberrecht
Eventuelle Unterlagen der epicasus gmbh unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmenden nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der epicasus gmbh untersagt. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmenden auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Weiter sind alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden Foto- und Videoaufnahmen Eigentum der epicasus gmbh. Die Foto- und Videoaufnahmen dürfen für den Eigengebrauch der Teilnehmenden, aber nicht ohne schriftliche Zustimmung der epicasus gmbh, für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
17 - Bildrechte
KundInnen und Teilnehmende zeigen sich mit dem Vertragsabschluss einverstanden, dass die epicasus gmbh Fotos der Veranstaltung für interne Werbezwecke, wie namentlich der eigenen Website und den Socialmedia-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, Linkedin etc.) verwenden darf. Für die weitergehende Verwendung bedarf es der schriftlichen Einwilligung der KundInnen oder der Teilnehmenden.
18 - Vertraulichkeit
Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Leistungserbringer weitergeleitet, wofür der Kunde sich mit Abschluss des Vertrages bereit erklärt. Adressdaten können auch zu internen Werbezwecken genutzt werden, wobei der Kunde dieser Verwendung von Daten jederzeit widersprechen kann.
19 - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und / oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
20 - Schlussbestimmungen
20.1- Änderungen der AGB
Die epicasus gmbh behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von epicasus gmbh zugänglich gemacht und treten entsprechend ihrem Geltungsdatum in Kraft.
20.2 - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der epicasus gmbh und den KundInnen, zwischen epicasus gmbh und den Leistungserbringenden sowie epicasus gmbh mit den Teilnehmenden ist der Sitz der epicasus gmbh. Die epicasus gmbh gilt das Schweizer Recht.
Bern, April 2021